Jedes Unternehmen muss seine zu schützenden Daten richtig bewerten, zum Beispiel nach Art und Brisanz der Daten und ihrer Verarbeitung.
Daraufhin müssen Praxen und Labore geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Daten treffen. Und das alles ist gar nicht so einfach: Mit der neuen DSGVO ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den Datenschutz und auch die Datensicherheit in einem sehr umfangreichen Regelwerk detailliert definiert.
Die neuen Begrifflichkeiten werfen viele Fragen und auch Unsicherheiten auf: Von harten Strafen und hohen Bußgeldern, von Abmahnkanzleien, die gezielt nach Verstößen gegen die DSGVO suchen, ist die Rede ...
Zuletzt herrschte große Ungewissheit darüber, ab welcher Personalgröße ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist.
Und auch die noch relativ neue Telematik-Infrastruktur wirft Fragen auf, wo die Zuständigkeit für den Datenschutz technisch gesehen aufhört.
Fakt ist: Die alleinige Verantwortung für den Datenschutz in der Praxis liegt beim Praxisinhaber. Je mehr Personen sich im Unternehmen mit der DSGVO auskennen, desto sicherer und einfacher wird das Thema Datenschutz.
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